Nach dem nachträglich für 2020 veranschlagten, durch die Corona-Krise hervorgerufenen Verlust von – 291.800 € soll nun gemäß dem Voranschlag der ÖVP im Ergebnishaushalt 2021 wieder ein leicht positives Ergebnis (+146.700 €) erzielt werden.

Dieses positive Nettoergebnis dürfte jedoch eine Art Wunschdenken sein. Es beruht nämlich auf der Hoffnung, dass der für 2020 veranschlagte Verlust beim im März erfolgenden Rechnungsabschluss für das vergangene Jahr geringer ausfallen wird als budgetiert. Diese Hoffnung könnte sich allerdings als trügerisch erweisen, da im November 2020 zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachtragsvoranschlags die negativen Auswirkungen des zweiten Lockdowns vor Weihnachten sowie des dritten Lockdowns ab dem 26.12. noch nicht berücksichtigt worden sind bzw. werden konnten. Diese negativen Auswirkungen lassen aber weniger Steuereinnahmen als veranschlagt befürchten. Statt dem für 2021 veranschlagten leichten Überschuss droht daher wieder ein Verlust. Ebenso ein Rückgang der Eigen-Finanzierungsfähigkeit. Daher ist Finanzmanagement gefragt!

Im Dezember noch lächelte Markus Naber MA MSc, Finanzstadtrat der ÖVP, im Neuen Pressbaum, der Volksparteizeitung, über seinen Nachtragsvoranschlag zum Budget 2020. Aber dem Lächeln könnten bald Sorgenfalten weichen, wenn er an die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Budget für 2021 denkt. Und das wird ihm nicht erspart bleiben. Sein Dilemma ist mehrfacher Natur. Zunächst weil jeder Voranschlag – wie auch der für 2021 – auf den Planwerten des Vorjahres, also auf dem im Herbst nachträglich revidierten Voranschlag für 2020, also auf einem Verlust aufbauen musste. Und weiter, weil dieser Voranschlag 2021 nach der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) erstellt werden musste, für die es noch keine sicheren Vergleichswerte zu den Vorjahren gibt und für 2020 als erstes Jahr seiner Gültigkeit auch noch keine Eröffnungbilanz.

Entwicklung 2020: Gewinnerwartung am Beginn – Defizit am Schluss

Der Voranschlag vom Dezember 2019 für 2020 sah noch ein stolzes positives Nettoergebnis von 1,94 Mio. € vor. In optimistischer Erwartung dieses Überschusses übernahm Stadtrat Naber in der neuen Koalition aus ÖVP und Grüne ab März wieder die finanzielle Geschäftsführung der Gemeinde. Seine optimistischen Erwartungen, auch die des Landes NÖ, entpuppten sich aber aufgrund des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 als Truggebilde. Die Einnahmen der Ertragsanteile aus dem steuerlichen Finanzausgleich begannen hinter den Vorgaben der Landesregierung deutlich zurückzubleiben. Hatte diese für 2020 noch 6,766 Mio. €, also eine Steigerung gegenüber 2019 um über 450.000 € erwartet, blieben die Einnahmen ab Mai deutlich darunter und mussten im Herbst aufgrund der revidierten Vorgabe des Landes auf 6,09 Mio. € zurückgeschraubt werden.

Vorschau 2021: Unrealistischer Voranschlag muss überarbeitet werden

Gemäß Vorgabe der Landesregierung mussten die steuerlichen Ertragsanteile für den Budgetvoranschlag 2021 aufgrund des Corona bedingten Wirtschaftseinbruchs auf 5,887 Mio. € weiter verringert werden. Anderseits wurden vom Land höhere Beiträge für die Niederösterreichischen Krankenkassen und die Sozialhilfeumlage vorgeschrieben, was den Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben negativ beeinflusst.

Zwar wurden für 2021 gegenüber der letzten Hochrechnung für 2020 die Erträge durch Zuführungen und Transiterträge leicht erhöht veranschlagt sowie die Aufwendungen in Summe reduziert, aber echte Spargesinnung ist bei Türkis/ Grün noch nicht eingekehrt. Sonst hätte man beispielsweise auf die teure Nachbesetzung der zurückgetreten ÖVP Vizebürgermeisterin Wallner Hofhansl verzichtet und nicht den Gemeindevorstand auf einer kostenintensiven Maximalgröße von 11 Personen belassen. Durch das Verhältnis der operativen und Vermögenserträge zu den vergleichbaren Aufwendungen sinkt jedenfalls die Eigenfinanzierungsfähigkeit unserer Gemeinde weiter. Nämlich bereits deutlich unter 90%. Das bedeutet, dass notwendige Erneuerungs- und Sanierungsinvestitionen nicht mehr aus eigenem, sondern nur durch Neuverschuldung finanziert werden können. Auch die Stundung von Kredittilgungen, die mit Banken vereinbart wurden, bringt nur eine kurz- und mittelfristige Verbesserung der Liquidität zur Finanzierung gesetzlich notwendiger Ausgaben. Die Kredite müssen ja in der Restlaufzeit wieder zurückgezahlt werden, denn Schulden sind Schulden. Durch die Stundungen belasten sie eben die Gemeindefinanzen in den nächsten Jahren.

Dass unsere Steuereinnahmen aus dem Finanzausgleich 2022 mit 6,74 Mio. € höher als 2019 (6,45 Mio. €), nämlich um 14,5 % steigen sollen, ist wohl eine Schimäre, denn woher soll diese Ertragssteigerung bei einem prognostizierten Wirtschaftswachstum von unter 4% für 2021 und von nur 2,4 % für 2022 kommen?

Zwar sollen 560.000 € durch den Verkauf eines Grundstücks, dessen Kauf durch die Gemeindetochter PKomm vor zwei Jahren von der Gemeinde vorfi nanziert worden war, an die Gemeinde zurückgezahlt werden. Ob die Liquidität der PKomm dies überhaupt zulässt, wird sich noch zeigen. Mit einem Wort, 2021 wird für unsere Gemeinde kein Freudenfest. Im Gegenteil. Vollmundige Ankündigungen des jungen ÖVPObmanns im Herbst, mit Krediten dies oder jenes zu errichten, wie zum Beispiel einen Stadtpark, müssen wohl als Tagträume angesehen werden. Abgesehen von deren Notwendigkeit. Dass der ÖVP-Finanzstadtrat kurz nach dem Beschluss im Gemeinderat schon nicht mehr an seinen Voranschlag für 2021 glaubt, zeigt seine Ankündigung nach dem Rechnungsabschluss 2020 den Voranschlag 2021 nachträglich zu korrigieren, um dem Pleitegeier keine Landung zu ermöglichen.

Resumé: Budgetkonsolidierung durch mittelfristiges Finanzmanagement erforderlich

Da die Eigenfinanzierungsfähigkeit für 2021 wie auch in den beiden Vorjahren unter 100 % liegt und weiter sinken dürfte, ist eine finanzwirtschaftliche Konsolidierung des Gemeindehaushalts anzudenken und der Mittelfristplan bis 2025 komplett zu überarbeiten. Auch der Prüfungsausschuss ist in seinen Berichten über den Nachtragsvoranschlag 2020 und über den Voranschlag 2021 einstimmig zum Ergebnis gekommen, nach der Erstellung des Rechnungsabschlusses über das vergangene Jahr samt Bilanzerstellung, also etwa ab März 2021, die Notwendigkeit und die Möglichkeiten einer Konsolidierung des Gemeindehaushalts ins Auge zu fassen und seine Durchführung zu konzipieren.

Dr. Peter Grosskopf

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