Für 2024/25 wurde vom Land NÖ für jene Personen, welche die allgemeinen Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses erfüllen, ein Heizkostenzuschuss von 150,- Euro beschlossen.

Folgende Kriterien sind für die Beantragung des Heizkostenzuschusses einzuhalten: Der Heizkostenzuschuss kann vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Als Voraussetzung gilt unter anderem, dass seit mindestens sechs Monaten vor Antragstellung der Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet sein muss und die monatlichen Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten, bzw. man eine Mindestpension oder Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezieht.

Für die Antragstellung sind dieselben Voraussetzungen wie auch für den Heizkostenzuschuss des Landes NÖ zu erfüllen.

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