Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) im Ortsgebiet ist generell verboten. Ausnahmeregelungen können durch den Bürgermeister erteilt werden.
Pyrotechnik – Landespolizeidirektionen

Seien Sie sozial und nehmen Sie Rücksicht gegenüber Ihren Mitmenschen, den Tieren und der Umwelt!

GR Ingeborg Holzer PRO Pressbaum SPÖ

Ausschussvorsitzende für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen